08. Juni 2021 / 17:37 Uhr

21 Millionen Euro ein Stück näher: Fifa gibt RB Leipzig im Fall Jean-Kevin Augustin Recht

21 Millionen Euro ein Stück näher: Fifa gibt RB Leipzig im Fall Jean-Kevin Augustin Recht

Elena Boshkovska
Leipziger Volkszeitung
Jean-Kevin Augustin beschäftigt RB Leipzig noch immer.
Jean-Kevin Augustin beschäftigt RB Leipzig noch immer. © Getty Images
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Im September verließ Jean-Kevin Augustin RB Leipzig, erlebte im Anschluss eine wahre Odyssee und bescherte dem Fußball-Bundesligisten einen handfesten Rechtsstreit mit Leeds United. Es geht um 21 Millionen Euro Ablöse. Dieser Summe sind die Messestädter nun etwas nähergekommen.

Leipzig. Es gibt Licht am Ende des Tunnels in der Causa Jean-Kevin Augustin: Die Fifa gab RB Leipzig im Rechtsstreit um den Franzosen mit Leeds United in erster Instanz Recht. das bestätigte der Bundesligist gegenüber dem SPORTBUZZER. Die Urteilsbegründung des zuständigen Einzelrichters des Fußball-Weltverbandes fehlt allerdings bisher. Rechtskräftig ist die Entscheidung ebenfalls noch nicht, denn die Engländer können das Urteil anfechten. Ein Einspruch würde dann vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS verhandelt. Dennoch sind die Sachsen im Kampf um die 21 Millionen Euro schwere Ablöse für den Franzosen erst einmal einen wichtigen Schritt weitergekommen.

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Augustin, der 2017 an die Pleiße wechselte, wurde im Herbst 2019 an die AS Monaco ausgeliehen, von wo er knapp fünf Monate später auf die Insel weiterzog. Der Leihvertrag zwischen RB und Leeds United sah vor, dass die Engländer den Stürmer für 21 Millionen Euro kaufen müssen, sollten sie zum Saisonende in die Premier League aufsteigen. Das schafften sie, allerdings endete die Spielzeit im Vereinigten Königreich nicht wie geplant zum 30. Juni 2020, sondern aufgrund der Corona-Pandemie deutlich später. Die Verantwortlichen von Leeds, die mit der Leistung des Angreifers alles andere als zufrieden waren, wollten deshalb nicht zahlen. Ihr Argument: Die Kaufverpflichtung sei Ende Juni erloschen.

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RB war, logischerweise, anderer Meinung. Nach dem juristischen Konzept der „ergänzenden Vertragsauslegung“ hätten sich beide Vereine auf eine Fristverlängerung zur Ausübung der Kaufoption geeinigt, wenn sie gewusst hätten, dass die englische Saison erst nach dem 30. Juni endet. „Die Auslegung ergibt eindeutig, dass Leeds den Spieler bei einem Aufstieg bezahlen muss. Das war bei Vertragsabschluss von beiden Parteien so gewollt“, erklärte Sportrechtler Rico Kauerhof im Juli 2020 gegenüber dem SPORTBUZZER. Das Aufstiegsdatum wäre in diesem Fall nicht maßgeblich. Auf dieser Grundlage schaltete RB im September den Weltverband ein.

„Wir freuen uns, dass die FIFA unsere Rechtsauffassung in erster Instanz bestätigt“, so RB Leipzigs Kaufmännischer Leiter Sport, Florian Scholz. Ob der deutsche Vizemeister die ihm zustehenden Millionen nun bekommt, liegt aber einmal mehr an Leeds. Eine weitere monatelange Hängepartie ist nicht ausgeschlossen.

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