Einen genauen Betrag kann Archibald Horlitz nicht nennen, zu viel hängt beim finanziellen Gewinn im Fußball-Landespokal vom Abscheiden der Mannschaft ab. „Die Schadenssumme ist aber mit Sicherheit sehr hoch, sie kann sechsstellig sein“, sagt der Präsident des SV Babelsberg 03, dessen Verein nach dem Zünden von Pyrotechnik im Landespokalfinale gegen Cottbus am 21. Mai vom Fußball-Landesverband (FLB) aus dem Pokal ausgeschlossen wurde.
Nachteil bei Spielersuche
Alleine ein möglicher Pokalgewinn bringe fast eine sechsstellige Summe, rechnet Horlitz vor, dazu kommen Zuschauereinnahmen und Geld, das man als potenzieller Pokalsieger im DFB-Pokal verdienen könnte. Und schließlich gibt es Ausfälle bei den Sponsorengeldern. Der Regionalligist hatte im Pokal einen Extra-Sponsor, „zwischen 20.000 und 50.000 Euro“ beziffert Horlitz den Schaden. Neben dem finanziellen Aspekt habe der Verein nun auch bei der Spielersuche Nachteile. „Für Spieler ist der Pokal durch Prämien eine zusätzliche Einnahmequelle. Das wirkt sich auf die Attraktivität aus.“
Deshalb wird der Verein Einspruch gegen das Urteil des FLB-Sportgerichts einlegen. „Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Mit Ausnahme eines einzigen Beispiels, nämlich Dresden im DFB-Pokal, ist dieses Urteil ohne Vorbild. Damals gab es absolute Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten. Ich will die Vorkommnisse nicht verniedlichen, aber das ist nicht vergleichbar“, sagt Horlitz.
Dynamo Dresden war wegen Ausschreitungen für den DFB-Pokal 2013/14 gesperrt worden. Horlitz erkennt das Fehlverhalten der eigenen Fans an. „Ja, es sind Sachen schlecht gelaufen, eine Strafe ist gerechtfertigt. Die Frage ist nur, wer soll erreicht werden? Dieser Teil des Urteils erreicht genau die Verkehrten. Letztendlich werden die Spieler bestraft“, sagt Horlitz, der mit einem Teilausschluss von Fans hätte leben können.
Sportgericht lobt SVB-Arbeit
In der Urteilsbegründung werden die Babelsberger explizit für ihre Arbeit vor dem Endspiel gelobt, „die Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit durch den SV Babelsberg 03 betrachtet das Sportgericht als vorbildlich“, heißt es dort. Auch sei „dem Verein kein Verschulden nachzuweisen“. „Gleichwohl ist das Fehlverhalten der sogenannten Anhänger des SV Babelsberg 03 dem Verein zuzurechnen.“
In Bildern: Babelsberg 03 verliert im Landespokalfinale gegen Energie Cottbus.
FLB-Präsident Siegfried Kirschen kommentierte das Urteil auf Nachfrage. „Man muss davon ausgehen, dass Babelsberg sogenannter Wiederholungstäter ist“, sagt Kirschen, „der Verein ist nun mal für die Zuschauer verantwortlich. Deshalb irritiert mich das Urteil nicht.“ Der Kritik Babelsbergs, dass es sich um eine Kollektivstrafe handelt, gegen die sich DFB-Präsident Reinhard Grindel im vergangenen August ausgesprochen hatte, entgegnet er: „Das ist kein Befehl oder eine Anordnung. Das war zur damaligen Zeit, als es gesagt wurde, ein Versuch, auf die Fans zuzugehen. Das bedeutet nicht, dass solche Urteile nicht mehr gefällt werden.“
Urteil noch nicht rechtskräftig
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird die Loskugel des SVB bei der Auslosung der ersten Runde des Landespokals am Mittwoch (11 Uhr) auch im Topf liegen, bestätigte FLB-Vizepräsident Fred Kreitlow. Sollte der angekündigte Einspruch des SVB erfolglos sein, dann hätte der zugeloste Gegner der Babelsberger ein Freilos. Die zweite Mannschaft rückt in diesem Fall nicht nach, laut Spielordnung ist der Landespokal nur für erste Mannschaften vorgesehen.
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