Der VfL Wolfsburg ist endgültig aus dem DFB-Pokal ausgeschieden! Das entschied das DFB-Bundesgericht am Donnerstag und folgte damit dem Urteil des Sportgerichts, das nach dem Wechselfehler von Münster in der vergangenen Woche aus dem 3:1-Erstrundensieg bei Preußen eine 0:2-Niederlage gemacht hatte. Die Berufung, die der Fußball-Bundesligist daraufhin eingelegt hatte, blieb somit erfolglos, der Viertligist zieht daher in die zweite Runde ein. Die für Sonntag angesetzte Auslosung der zweiten Runde kann daher wie geplant stattfinden. Im Vorfeld der Verhandlung war man sich VfL-intern nach SPORTBUZZER-Informationen bereits einig, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.
Wie schon vor einer Woche waren auch diesmal wieder unter anderem Trainer Mark van Bommel (der vor der Sitzung entspannt Autogramme schrieb), Sportdirektor Marcel Schäfer, Geschäftsführer Tim Schumacher, Justiziar Christopher Wendisch, Anwalt Christoph Schickhardt (Ludwigsburg) dabei- diesmal kam auch Teammanager Philipp Wegner dazu. Ein schriftliches Verfahren hatte nach Ansicht des Gerichts nicht ausgereicht. Doch diesmal lief die Verhandlung deutlich schneller. Während das erste Urteil erst fünf Stunden nach Sitzungsbeginn mitgeteilt wurde, dauerte es diesmal unter dem Vorsitz von Achim Späth knapp dreieineinhalb Stunden.



Zunächst musste erneut der VfL aussagen, anschließend wurde der vierte Offizielle Tobias Fritsch befragt - beide Parteien blieben bei ihren Aussagen von vor einer Woche. Späth erklärte, es hätten keinen Grund gegeben, anders zu entscheiden als das Sportgericht. Er begründete das Urteil, wie folgt: "Die nicht erlaubte Einwechslung eines sechsten Spielers war grob fahrlässig, da dem VfL Wolfsburg alle notwendigen Informationen zum geltenden Fußballrecht zur Verfügung standen. Dass die beiden Trainer davon möglicherweise nichts wussten, beruht auf einem gravierenden Organisationsverschulden des Vereins, das kraft geltenden Fußballrechts zu der Spielumwertung führt, die das Sportgericht vorgenommen hat."
Die Wolfsburger hatten ihrerseits auf einen anderes Urteil gehofft. "Wir bedauern natürlich den Ausgang des Verfahrens und hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht. Wir haben – trotz unseres eigenen Fehlers – gute Argumente vorgetragen, die aus unserer Sicht ein Wiederholungsspiel gerechtfertigt hätten", wird VfL-Geschäftsführer Tim Schumacher auf der Klub-Homepage zitiert. "Aber wir akzeptieren natürlich, auch im Sinne des Fair Play, das Urteil des DFB-Bundesgerichts und konzentrieren uns auf die anstehenden Aufgaben in der Bundesliga und in der Champions League."
In den vergangenen Tagen war die Kritik am ersten Urteil immer lauter geworden. „Ich sehe es komplett anders, als es das DFB-Sportgericht entschieden hat. Bei Ein- und Auswechslungen ist es explizit so, dass der Spieler nur mit Zustimmung des Schiedsrichters das Spielfeld betreten darf. Und wenn er es sogar irregulärer Weise macht, muss man ihn sogar verwarnen. Das heißt, es ist ein klarer Regelverstoß“, hatte Ex-Bundesliga-Schiri Manuel Gräfe im Sport1-Doppelpass gesagt. Und "Regelverstöße, die gravierende Auswirkungen auf das Spiel haben, führen zu einer Wiederholung".
Das sah das DFB-Bundesgericht in zweiter Instanz nicht so und schloss sich damit dem Sportgericht an. Vor einer Woche hieß es, die Wolfsburger hätten in Münster (Admir Mehmedi kam für Maximilian Philipp) gegen eine "ihrer Grundpflichten" verstoßen, "sich über die Auswechselmöglichkeiten zu informieren und entsprechend zu handeln", so der zuständige Richter Stephan Oberholz in seiner Urteilsbegründung. Darauf bezog sich auch Spät am Donnerstag: "Es zählt zu den Grundpflichten der Vereine, sich umfassend und rechtzeitig über die Regularien zu informieren. Verstößt ein Verein dagegen, liegt ein schuldhaftes Verhalten vor. Ausschließlich der Verein ist verantwortlich für die Auswechslung. Der Schiedsrichter entscheidet dabei gar nichts. Die Verletzung der Kontrollpflicht des Schiedsrichters ändert somit nichts am Verschulden des Vereins."
Es wird also kein Wiederholungsspiel geben. Somit muss die Pokal-Auslosung auch nicht verlegt werden und kann am Sonntag im Rahmen der ARD-Sportschau stattfinden. Ebenfalls gut für Münster, die mit drei Siegen aus drei Spielen in die neue Regionalliga-Saison gestartet sind und zu den Top-Favoriten auf den Aufstieg gehören: Die rund 250.000 Euro, die der Einzug in die zweite Runde bringt, kann Preußen jetzt nutzen, um den Kader zu verstärken. Münsters Sportdirektor Peter Niemeyer war erleichtert nach der Urteilsverkündung: "Gut, dass jetzt absolute Klarheit herrscht und der Urteils-Spruch aus erster Instanz bestätigt wurde. Alles andere hätte uns auch sehr verwundert."
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