09. Oktober 2020 / 17:55 Uhr

Bier zum Fußball wieder erlaubt: Calberlah, Hillerse und Co. begrüßen es

Bier zum Fußball wieder erlaubt: Calberlah, Hillerse und Co. begrüßen es

Jürgen Braun
Wolfsburger Allgemeine / Aller-Zeitung
Bier
Fußball und ein Bier: Irgendwie gehört das zusammen und ist jetzt auf den Amateursportplätzen wie hier in Calberlah wieder möglich. © Sebastian Preuss
Anzeige

Es gibt eine neue Landes-Corona-Verordnung. Mit einer interessanten Änderung für die Amateurfußball-Vereine: Sie dürfen wieder Alkohol anbieten, sprich: das traditionelle Bierchen zum Kick ist wieder erlaubt. Das sagen heimische Klubs. 

Der TSV Hillerse hatte heftig gegen die Entscheidung gegen den Bier-Ausschank bei Amateurklubs protestiert. In der neuesten Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung kann sich der Klub in diesem Punkt bestätigt sehen. Seit Freitag ist der Ausschank alkoholischer Getränke wieder erlaubt. Allerdings muss nun auch für unter 50 Besucher ein Hygiene-Konzept vorliegen. Bei den heimischen Klubs sieht man die Entscheidung positiv, ohne aber in Euphorie auszubrechen.

Anzeige

Heinz Gerono, Spartenleiter des TSV Hillerse, sagt vor der Partie am Sonntag (14.30 Uhr) gegen den VfR Wilsche/Neubokel: "Das finden wir vernünftig. Es ging ja nicht nur um die kleine Einnahme für die Vereine, wir kennen doch unser Publikum, können doch die Verantwortung tragen, dass das im Rahmen bleibt. Ein Bier gehört doch für manchen zum Fußball-Nachmittag einfach mit dazu."

SSV Vorsfelde gegen WSV Wendschott 4:0

Szenen vom 4:0 des SSV Vorsfelde gegen den WSV Wendschott. Zur Galerie
Szenen vom 4:0 des SSV Vorsfelde gegen den WSV Wendschott. © Britta Schulze

Auch beim TuS Neudorf-Platendorf begrüßt man die Entscheidung. "Wir schenken dann wieder Bier aus", so Spartenleiter Dennis Schön. Allerdings: Die Corona-Regeln machen zu schaffen. "Wir haben nur zwei Leute für den Ordnungsdienst zur Verfügung, lassen nur 50 Zuschauer zu. Unsere Gäste aus Barnstorf sind informiert, dass wir nicht garantieren können, dass Freunde oder Verwandte alle Einlass fänden, wenn sie mitkommen." Die Partie steigt am Sonntag (14.30 Uhr).

Landesligist SSV Vorsfelde erwartet am Sonntag (14.30 Uhr) den MTV Isenbüttel, will nach dem 1:1 in Schöningen nun den ersten Saisonsieg. Und es könnte wieder mit einem Bier angestoßen werden. "Aber", so erläutert Klub-Chef Rüdiger Adamczyk: "Auf unserer Tribüne gibt es weiterhin Limo, Wasser, Kaffee, aber kein Bier." Vorsfelde hatte ein umfangreiches Hygiene-Konzept ausgearbeitet, Adamczyk betont zu den strengen Regularien: "Bevor nicht jeder auf der Tribüne sitzt, wird nicht angepfiffen." Alkohol-Ausschank gibt es nun aber auch beim SSV wieder: Vor dem Vereinsheim, dort ist eine Zone vorbereitet, in der sich maximal 50 Anhänger aufhalten dürfen.

Anzeige

Vorfreude aufs Spiel und Zufriedenheit über die Ausschank-Regeländerung herrscht auch beim SV Calberlah: Der Aufsteiger erwartet zur Heim-Premiere in der Landesliga am Sonntag (14.30 Uhr) Eintracht Braunschweig II: "Allein der Name Eintracht zieht", so Spartenleiter Julian Plagge. So rechnet Grün-Weiß mit einer schönen Kulisse. Das Alkoholverbot ist aufgehoben. Das kommt auch gut an. Plagge: "Das freut vor allem unsere Vereinswirtin Iris Döll, die sich schon gefragt hatte, ob sie öffnen soll. Mancher Stammgast bei uns hatte schon überlegt, ob er sonst überhaupt kommen soll. Für viele Fans gehört ein Bier beim Spiel einfach dazu." In Maßen, wie er betont. Plagge: "Sowohl von unserem Konzept her als auch vom Verhalten unserer Zuschauer hat das bei uns immer gut geklappt. Da kann man die Zuschauer und die Ordner nur loben."

Die NFV-Pressemitteilung zur Corona-Verordnung, die ab Freitag, 9. Oktober 2020 gilt: Der Niedersächsische Fußballverband hat seine rund 2.600 Vereine in einem Schreiben über die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte für den Fußball informiert. So dürfen auch bei einem Zuschaueraufkommen von über 50 Personen wieder alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Bislang war der Ausschank nur erlaubt, sofern nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern eingelassen wurden. Bei mehr als 500 Fans darf Alkohol aber wie bisher weder angeboten noch konsumiert werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Thematik Gruppengröße/Abstandsgebot. Hier wurde die Zahl von 50 auf 60 erhöht. Das Abstandsgebot gilt demnach nicht „bei sportlicher Betätigung in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen.“

Die Durchführung eines Fußballspiels setzt jetzt grundsätzlich ein Hygiene-Konzept und die Erhebung von Kontaktdaten voraus. Bisher waren Konzept und Erfassung erst bei einer Zahl von mehr als 50 Zuschauern verpflichtend. Hinsichtlich der Zuschauerzahl lauten die Bestimmungen nunmehr wie folgt:

• Bis 50 Zuschauende: stehend unter Abstandsgebot möglich, Ausschank alkoholischer Getränke möglich. (Anmerkung des niedersächsischen Fußball-Verbandes: In der gestern veröffentlichten NFV-Presseinfo hatten wir zu der heute in Kraft getretenen neuen Niedersächsischen Verordnung über „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ berichtet, dass auch bei einem Zuschaueraufkommen von weniger als 50 Personen die Kontaktdatenerfassung verpflichtend ist. Dies ist nicht richtig. Bei einer Menge von bis zu 50 Personen ist keine Kontaktdatenerfassung erforderlich. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.)

• Mehr als 50 bis 500 Zuschauende: Ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.


• Mehr als 500 Zuschauende bis max. 1000 Zuschauende: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

• Bei Stadionkapazität von 5000 Zuschauende und mehr: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, nicht mehr als 20 % Belegung und ausschließlich Sitzplätze, Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.

Anzeige: Erlebe die gesamte Bundesliga mit WOW und DAZN zum Vorteilspreis