Dresden. Die Volleyball-Bundesliga hat jetzt weitere Entscheidungen zur Wertung der Saison bekanntgegeben. So wurde entschieden, dass es für 2019/20 keinen Zweitliga-Meister und auch keinen Absteiger geben wird. „Da alle Mannschaften, die derzeit auf einem Abstiegsplatz stehen, noch aus eigener Kraft die Chance auf den sportlichen Klassenerhalt besaßen, wollten wir nicht durch irgendeine ersatzweise Wertung in die Abstiegsfrage eingreifen“, begründet VBL-Geschäftsführer Klaus-Peter Jung die Entscheidung.
Staffelstärke der 2. Bundesliga auf 14 Mannschaften erhöht
Dennoch soll es Aufsteiger aus den 3. Ligen geben. Deshalb wird die Staffelstärke der 2. Bundesliga auf 14 Mannschaften erhöht. Einzige Voraussetzung: Der aufsteigende Verein muss an der Vorlizensierung teilgenommen haben. So könnten beispielsweise auch die Drittliga-Männer des VC Dresden, die bei Abbruch der Saison auf Platz vier lagen, den Aufstieg wahrnehmen, da er nicht an eine Platzierung gebunden ist. Für die Nachwuchsmannschaft des VC Olympia Dresden, die Rang zwei in der 2. Bundesliga belegt, trifft die Regelung nicht zu, da der VCO außer Konkurrenz startet, weder auf- noch absteigen kann.



Für die 1. Bundesliga hatte der VBL-Vorstand bereits beschlossen, dass es weder einen Meister noch sportliche Absteiger geben wird. Eine Entscheidung über die abschließende Rangfolge in der Tabelle wurde verschoben, da von Seiten der CEV noch keine Klarheit über die Zuteilung der Europapokalplätze für die Spielzeit 2020/21 besteht. Wie die VBL außerdem mitteilt, habe man die Verschiebung der Lizensierungsfristen festgelegt. Das soll den Vereinen die Möglichkeit eröffnen, sich mit angemessenem Abstand zur aktuellen Krisensituation an bestehende und mögliche neue Partner zu wenden. Die Frist für den Lizenzantrag der 1. und 2. Bundesliga wird vom 15. April (1. Liga) bzw. 2. Mai (2. Liga) einheitlich auf den 15. Mai verschoben. Die Fristen für die wirtschaftliche Lizenzierung der Eliteliga sogar auf den 1. Juni verschoben.