Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung des Drittligisten MSV Duisburg gegen die Wertung des Spiels gegen Borussia Dortmund II (1:3) zurückgewiesen. Das teilte der DFB am Donnerstag mit. Es folgte damit der Vorinstanz, die Duisburgs Einspruch gegen die Wertung des verlorenen Drittligaspiels im Einzelrichterverfahren und anschließend auch im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen hatte.
Nach Ansicht des MSV war der eingesetzte BVB-Kapitän Franz Pfanne wegen einer angeblich im Spiel zuvor erhaltenen fünften Gelben Karte nicht spielberechtigt. Das Bundesgericht begründete in seinem Urteil, dass im Duisburger Spiel gegen Dortmund II indes keine Mitwirkung eines nicht einsatzberechtigen Spielers vorgelegen habe. Für Franz Pfanne waren in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier Gelbe Karten vermerkt.
Der MSV ist nach 29 absolvierten Spielen Tabellen-15. der 3. Liga mit 20 Mannschaften. Ein Sieg am grünen Tisch hätte den Duisburgern womöglich drei wichtige Punkte im Kampf um den Klassenerhalt beschert. Der BVB rangiert auf dem neunten Rang.