15. November 2022 / 18:57 Uhr

DFB lehnt Einspruch ab: Bundesgericht bestätigt hohe Geldstrafe für den 1. FC Köln

DFB lehnt Einspruch ab: Bundesgericht bestätigt hohe Geldstrafe für den 1. FC Köln

Redaktion Sportbuzzer
RedaktionsNetzwerk Deutschland
Der 1. FC Köln muss für den Einsatz von Pyrotechnik der eigenen Anhänger eine Geldstrafe zahlen.
Der 1. FC Köln muss für den Einsatz von Pyrotechnik der eigenen Anhänger eine Geldstrafe zahlen. © IMAGO/Nordphoto (Montage)
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Der 1. FC Köln muss als Konsequenz für den Einsatz von Pyrotechnik der eigenen Anhänger bei zwei Bundesliga-Spielen der vergangenen Saison eine hohe Geldstrafe zahlen. Ein Einspruch der Kölner wurde vom DFB abgewiesen. Dies bestätigte der Deutsche Fußball-Bund am Dienstagabend. 

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat zwei hohe Geldstrafen gegen den 1. FC Köln in der Gesamthöhe von 177.200 Euro bestätigt. Das Gremium wies den Einspruch des Bundesligisten gegen die zuvor vom DFB-Sportgericht verhängte Strafe am Dienstag im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurück. Zudem beschloss das Bundesgericht, dass der Verein eine Summe von bis zu 59 000 Euro vom Gesamtbetrag für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.

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Die Kölner waren für die Vorkommnisse bei den Bundesliga-Spielen beim 1. FC Union Berlin am 1. April (60.000 Euro) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai (117.200 Euro) bestraft worden. In beiden Fällen hatten FC-Anhänger zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Köln war zuletzt nach Ausschreitungen im Conference-League-Spiel bei OGC Nizza neben einer Geldstrafe von 100.000 Euro auch zum Fan-Ausschluss für zwei Auswärtsspiele verurteilt worden.

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