27. Februar 2018 / 15:41 Uhr

DFB-Gericht gibt Revision gegen Energie Cottbus statt - 7000 Euro Strafe

DFB-Gericht gibt Revision gegen Energie Cottbus statt - 7000 Euro Strafe

dpa
Polizeieinsatz bei Babelsberg gegen Cottbus
Im vergangenen April kam es im Regionalligaspiel zwischen dem SV Babelsberg 03 und Energie Cottbus zu schweren Ausschreitungen. © Jan Kuppert
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Regionalliga Nordost: Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) vom 24. November 2017 aufgehoben.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat der Revision gegen das Verbandsgerichts-Urteil des NOFV gegen den Regionalligisten Cottbus stattgegeben. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) vom 24. November 2017 aufgehoben. Das teilte der DFB am Dienstag mit.

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Die Chronologie zum Skandalspiel zwischen Babelsberg 03 und Energie Cottbus


Das Bundesgericht verurteilte den FC Energie Cottbus wegen zweier Fälle unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger - unter anderem rechtsradikale Sprechchöre und Gesten - zu einer Gesamtgeldstrafe von 7000 Euro. Davon könne Cottbus bis zu 3000 Euro laut DFB für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden.

„Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz. Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt“, sagte Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes die Verhandlung leitete.

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Bilder vom Regionalliga-Derby mit Spielunterbrechung:

Bilder vom Regionalliga-Derby zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus mit Spielunterbrechung. Zur Galerie
Bilder vom Regionalliga-Derby zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus mit Spielunterbrechung. © Jan Kuppert

Das Verbandsgericht hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts gegen Cottbus wegen der Vorkommnisse beim Regionalliga-Spiel zwischen dem SV Babelsberg und Cottbus am 28. April 2017 aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Dagegen legte der DFB-Kontrollausschuss Revision ein.

Babelsberg, dessen Anhänger sich mit „Nazi-Schweine“-Sprüchen gegen die Cottbuser Anhänger gewehrt hatten, war zu einer Geldstrafe von 7000 Euro wegen des Abbrennens von Pyrotechnik verurteilt worden.

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