Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat der Revision gegen das Verbandsgerichts-Urteil des NOFV gegen den Regionalligisten Cottbus stattgegeben. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) vom 24. November 2017 aufgehoben. Das teilte der DFB am Dienstag mit.
Das Bundesgericht verurteilte den FC Energie Cottbus wegen zweier Fälle unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger - unter anderem rechtsradikale Sprechchöre und Gesten - zu einer Gesamtgeldstrafe von 7000 Euro. Davon könne Cottbus bis zu 3000 Euro laut DFB für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden.
„Der DFB fährt eine klare Linie gegen rassistische und rechtsradikale Umtriebe. Für solche Verhaltensweisen ist in unserem Fußball kein Platz. Das hat auch der Verein Energie Cottbus in vollem Umfang so gesehen und deshalb dem Urteil zugestimmt“, sagte Achim Späth, der als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichtes die Verhandlung leitete.
Bilder vom Regionalliga-Derby mit Spielunterbrechung:
Das Verbandsgericht hatte das Urteil des NOFV-Sportgerichts gegen Cottbus wegen der Vorkommnisse beim Regionalliga-Spiel zwischen dem SV Babelsberg und Cottbus am 28. April 2017 aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Dagegen legte der DFB-Kontrollausschuss Revision ein.
Babelsberg, dessen Anhänger sich mit „Nazi-Schweine“-Sprüchen gegen die Cottbuser Anhänger gewehrt hatten, war zu einer Geldstrafe von 7000 Euro wegen des Abbrennens von Pyrotechnik verurteilt worden.
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