08. Oktober 2020 / 10:41 Uhr

Verdacht der schweren Steuerhinterziehung: Fragen und Antworten zur DFB-Affäre

Verdacht der schweren Steuerhinterziehung: Fragen und Antworten zur DFB-Affäre

Christian Müller
RedaktionsNetzwerk Deutschland
Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen hat DFB-Präsident Fritz Keller bereits angekündigt, die zuständigen Behörden allumfänglich unterstützen zu wollen.
Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen hat DFB-Präsident Fritz Keller bereits angekündigt, die zuständigen Behörden "allumfänglich unterstützen" zu wollen. © dpa/Montage
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Wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung ist der DFB ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Der SPORTBUZZER beantwortet die wichtigsten Fragen zu dem komplexen Thema.

Durch die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung ist der Deutsche Fußball-Bund am Mittwoch einmal mehr unter Druck geraten. Der SPORTBUZZER beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Anschuldigungen gegen den DFB.

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Was steckt hinter dem Vorwurf der Steuerhinterziehung?

Es geht um einen falsch besteuerten Betrag von 4,7 Millionen Euro. Strittig sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft Frankfurt Einnahmen aus der Bandenwerbung von Heimländerspielen in den Jahren 2014 und 2015. Dazu muss man wissen, dass der DFB die Rechte zur Vergabe der entsprechenden Werbeflächen für die Zeit von 2014 bis 2018 an eine Schweizer Vermarktungsagentur, die Firma Infront, verpachtet hatte.

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Wie wurden die Einnahmen für die Bandenwerbung versteuert?

Offenbar gar nicht. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft haben die sechs verdächtigten gegenwärtigen bzw. ehemaligen DFB-Verantwortlichen, die namentlich nicht genannt werden, die fraglichen Einnahmen aus der Bandenwerbung als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung - und damit steuerfrei - deklariert. Zu solchen Einnahmen zählen nach Angaben des Hannoverschen Rechtsanwalts Rainer Cherkeh, der unter anderem auf Sportrecht spezialisiert ist, beispielsweise Kapitalvermögen (vereinfacht gesagt: Geld) und unbewegliches Vermögen (beispielsweise Grundstücke und Gebäude). Auch die langfristige Verpachtung von Rechten zur Vergabe von Werbeflächen gehört für Cherkeh grundsätzlich dazu. "Einnahmen des DFB aus dieser Verpachtung wären also steuerbefreit", erläuterte der Jurist gegenüber dem SPORTBUZZER.

Was genau wirft die Staatsanwaltschaft dem DFB vor?

Die Staatsanwaltschaft betont, dem Pächter aus der Schweiz (Infront) solle "bei der Auswahl der Werbepartner kein Handlungsspielraum verblieben" sein. Stattdessen solle sich die Firma verpflichtet haben, "die Exklusivität des Generalsponsors und des Generalausrüsters" der Nationalmannschaft zu berücksichtigen. Zum damaligen Zeitpunkt waren das der Autobauer Mercedes und der Sportartikelhersteller Adidas. Konkurrenten der beiden Großunternehmen sollten keine Werberechte erhalten. Der DFB soll trotz der Verpachtung der Rechte sogar aktiv an der Vergabe der Bandenwerbeflächen mitgewirkt haben. "Dies könnte zur Konsequenz haben, dass die Einnahmen eben nicht der steuerbefreiten Vermögensverwaltung, sondern dem zu versteuernden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hätten zugeordnet und somit versteuert werden müssen", bestätigt Cherkeh die fast wortgleiche Erläuterung der Staatsanwaltschaft.

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Welche Konsequenzen muss der DFB fürchten?

Laut Cherkeh Geldbußen in empfindlicher Höhe. Die entsprechenden Gesetze sähen demnach bei unzureichender Compliance-Organisation (d.h. die Einhaltung von Regeln und Gesetzen durch Unternehmen) bei Vorsatz Strafen bis zu zehn Millionen Euro vor. DFB-Präsident Fritz Keller hat bereits angekündigt, die zuständigen Behörden "allumfänglich unterstützen" zu wollen.

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