14. Juli 2018 / 15:39 Uhr

Hannover 96: Testspiel-Zuschauer im Prozess wegen Hitlergruß - sein Begleiter wird verhaftet

Hannover 96: Testspiel-Zuschauer im Prozess wegen Hitlergruß - sein Begleiter wird verhaftet

Redaktion Sportbuzzer
RedaktionsNetzwerk Deutschland
Eigentlich war der Hitlergruß-Straftäter vor Gericht, doch auch sein Begleiter wurde abgeführt (Symbolbild).
Eigentlich war der Hitlergruß-Straftäter vor Gericht, doch auch sein Begleiter wurde abgeführt (Symbolbild). © dpa
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Das Trainingslager von Hannover 96 im Sommer 2017 wurde von einem hässlichen Vorfall beim Testspiel gegen Kayserispor überschattet. Ein Zuschauer zeigte den Hitlergruß und stellt sich nun in Österreich dem Gerichtsprozess. Kurios: Sein Prozess-Begleiter wurde direkt wegen einem Nazi-Tattoo in U-Haft genommen.

Die Österreicher machen Ernst: Der Begleiter von 96-Chaot Timm G., der wegen eines Nazi-Tattoos am Finger im Gerichtssaal in Klagenfurt von der Polizei abgeführt wurde, sitzt nun im Gefängnis. Für den 35-Jährigen wurde U-Haft angeordnet.

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​G. mit Hitlergruß beim 96-Testspiel

G., der sich als „treuer Fan des Fußballclubs Hannover 96“ bezeichnet, hatte den 35-Jährigen zu seinem eigenen Prozess in dieser Woche mit nach Kärnten genommen. Offenbar hatte der Begleiter nicht geahnt, dass die österreichische Justiz ihm so genau auf die Finger schauen würde: Im Gericht erkannte ein Staatsanwalt die Odalrune an der linken Hand – und ließ ihn abführen. Der 35-Jährige, der aus Bielefeld stammt, wurde wegen „Tatbegehungsgefahr“ in Haft genommen. Aus dem Österreichischen übersetzt heißt das, dass ein Richter die Gefahr sieht, der Mann könnte erneut gegen das „Verbotsgesetz“ verstoßen. Auch 96-Chaot Timm G. hatte sich im Sinne der Vorschrift strafbar gemacht, als er im Juli 2017 im Trainingslager von 96 beim Testspiel gegen Kayserispor den Hitlergruß zeigte.

​Staatsanwaltschaft entscheidet über Anklage

Sein Kumpel bleibt die nächsten 14 Tage in Haft. Nach den Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie wegen der Rune am Finger Anklage erhebt. Im Falle einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das „Verbotsgesetz“ droht ihm eine Mindeststrafe von einem Jahr.

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