Leipzig. Sachsens Landesregierung hat eine Woche vor Ostern eine positive Botschaft für die Nachwuchssportler im Freistaat. Das Training im Freien in Gruppen bis zu 20 Personen soll ab dem 1. April für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich sein. Das geht aus dem Entwurf der neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hervor, die dem SPORTBUZZER vorliegt. Bisher waren gemeinsame Übungseinheiten auf Außensportanlagen lediglich für Kinder bis zu 15 Jahren erlaubt. Bei vielen Vereinen, Eltern und auch den älteren Jugendlichen hatte sich deshalb reichlich Unmut geregt.
Wie von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag bereits angekündigt, können die Landkreise und kreisfreien Städte das Nachwuchstraining ab dem 6. April auch dann gestatten, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz über 100 steigt. Eine Testpflicht ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Beide Punkte sind im neuen Verordnungsentwurf niedergelegt. Wichtig: Die Kommunen und Kreise müssen die entsprechenden Regelungen in ihre Allgemeinverfügungen übernehmen, damit sie tatsächlich vor Ort wirksam werden.
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