07. Oktober 2020 / 21:41 Uhr

Leipzig forscht: 50+1-Regelung – Abschaffen oder nicht?

Leipzig forscht: 50+1-Regelung – Abschaffen oder nicht?

Stephanie Riedel
Leipziger Volkszeitung
119947481_773267730174393_5419684281041921538_n
Status quo im deutschen Fußball – trotz heftiger Debatten um die Aufhebung der 50+1-Regelung. © GEPA pictures/Privat
Anzeige

Brisant, kontrovers und im deutschen Profifußball umstritten: die Aufhebung der 50+1-Regel. Zu dieser hat der Doktorand Sebastian Björn Bauers an der Universität Leipzig promoviert. Der Wissenschaftler empfiehlt eine konsensorientierte Anpassung, die die Interessen von Fußballclubs, Fans, Investoren und Sponsoren berücksichtigt.

Leipzig. An der Gründungsstätte des DFB wird nicht nur hochklassig Fußball gespielt. Hier wird auch zur 50+1-Regelung geforscht. Der Leipziger Sportwissenschaftler Sebastian Björn Bauers befasst sich seit neun Jahren mit der heiß diskutierten Problematik.

Anzeige

Gemeinsam mit einem Kollegen befragte der 33-Jährige Fußballfans und sammelte deren Argumente für und gegen eine Abschaffung der Regelung. Auch Investoren und Fußballvereine holte er ins Boot. Es sei schwer gewesen, an die Geschäftsführer großer Unternehmen zu kommen. „Dennoch konnten wir fast jeden zweiten Investor mit unserer Einladung motivieren, an der Befragung teilzunehmen“, sagte Bauers. Er wandte sich auch an die Fanbeauftragten aller Clubs von der 1. bis zur 4. Liga. Im Magazin Kicker rief er zur Teilnahme an einer Umfrage auf.

Mehr zu Fußball

Das Ergebnis: Das Gros der Fans (90 Prozent!) äußerte sich klar für den Erhalt der Regelung. Denn Vereinsmitglieder und Fans wollen weiterhin Einfluss auf ihren Club ausüben und ihn vor der Übernahme durch Investoren schützen. Eine Aufhebung der 50+1-Regel würde die Mitbestimmung ihrer Ansicht nach einschränken. Der Eingriff in die Vereinsgeschicke soll nach dem Willen der Studienteilnehmer begrenzt bleiben.

Zum Hintergrund: Im Zuge der fortschreitenden Professionalisierung und Kommerzialisierung nahm die DFL 1998 eine Änderung der Ligastatuten vor. Der Beschluss ermöglicht die Erteilung einer Erst- oder Zweitligalizenz an eine Kapitalgesellschaft. Vereine können ihre Lizenzspielerabteilung also in eine solche Gesellschaft ausgliedern oder umwandeln und trotzdem eine Spielberechtigung erhalten. Bedingung dafür ist aber, dass die Stimmenmehrheit innerhalb der Kapitalgesellschaft immer beim Verein und damit in letzter Instanz bei dessen Mitgliedern verbleibt (50 Prozent + 1 Stimme). Heißt: Die Vereine, nicht die Investoren, steuern die ausgelagerte Fußballkapitalgesellschaft.

Anzeige

Vereine handeln opportunistisch

Generell gilt: Es geht bei der 50+1-Regel um die Stimmrechtsanteile an der Gesellschaft, nicht aber um deren Kapitalanteile. „Es ist also möglich, dass ein Investor die Mehrheit der Kapitalanteile erwirbt, ohne die Kontrolle in der Gesellschaft auszuüben“, erklärt Hennig Zülch, Professor an der HHL Leipzig. Diese Möglichkeit kommt bei RB Leipzig zur Anwendung. 99 Prozent des Stammkapitals der Rasenballsport Leipzig GmbH, die die Geschicke der Bundesliga-Profis abwickelt, kommt von der Red Bull GmbH, das übrige eine Prozent vom Rasenballsport Leipzig e.V. Das Stammkapital beträgt 2,5 Millionen Euro. Die Stimmen sind dagegen 50+1-konform verteilt.

Was vielen Fans deutschlandweit sauer aufstößt: Der Rasenballsport Leipzig e.V. hat aktuell nur 19 stimmberechtigte Mitglieder. Der Club verfügt zudem über 600 Fördermitglieder sowie 1.000 Mitglieder ohne Stimmrecht. Zum Vergleich: Rekordmeister FC Bayern zählt über 290.000 Mitglieder, die bei der Mitgliederversammlung abstimmen dürften, wenn auch nicht zu allen Themen. „Ich verstehe aus der Clubperspektive, dass Vereine wie RB Leipzig opportunistisch handeln, wenn die Gegebenheiten vorhanden sind.“

Seit über zehn Jahren gibt es Diskussionen über die Aufhebung der 50+1-Regelung: „Aber bisher ist wenig passiert.“, sagte Bauers, der besonders die regulatorischen Probleme der Festlegung im Blick hat. „Ich empfehle eine konsensorientierte Modifikation. Entscheidend sind dabei insbesondere die Interessen von Fußballclubs, Fans, Investoren und Sponsoren, die wir bereits empirisch erhoben haben.“ Bauers und Kollegen wollen im nächsten Schritt Handlungsempfehlungen erarbeiten, die die DFL als Anregung für eine zukünftige Regulation nutzen könne, so der Wissenschaftler.

HHL mit Handlungsempfehlung

Zülch und seine Kollegen von der HHL haben in der Vergangenheit schon einen entsprechenden Vorschlag auf den Weg gebracht. „Wir empfehlen den handelnden Personen eine Anpassung der Regelung, um somit mehr Investoren, und damit Ressourcen, in die deutschen Lizenzligen zu bringen. Dabei sollten aber klare und rechtssichere Rahmenbedingungen geschaffen werden“, meinte der der HHL-Wissenschaftler.

RB Leipzigs Vorstandschef Oliver Mintzlaff äußerte sich im März 2018 folgendermaßen zur 50+1-Reglung: „Der Fußball hat sich in den letzten 20 Jahren immens weiterentwickelt. Die Bundesliga muss gemeinsam Rahmenbedingungen schaffen, mit denen wir die Grundsätze, die uns wichtig sind, einerseits nicht aufgeben, andererseits aber in Europa zukunfts- und konkurrenzfähig bleiben. Innerhalb dieser neuen Leitplanken sollte dann jeder Verein selbst entscheiden können, wie er mit möglichen Investoren umgeht.“

Übrigens: Derzeit prüft das Bundeskartellamt, ob die 50+1-Regel gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstößt. Das Prüfverfahren wurde durch die DFL beantragt.

Anzeige: Erlebe die gesamte Bundesliga mit WOW und DAZN zum Vorteilspreis