Das Urteil im Doping-Verfahren gegen Mario Vuskovic ist gefallen. Das DFB-Sportgericht hat den Spieler vom Zweitligisten Hamburger SV am Donnerstag wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Anti-Doping-Richtlinien für zwei Jahre gesperrt. Wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilte, werde die Vorsperre angerechnet, sodass Vuskovic' Sperre rückwirkend ab dem 15. November 2022 läuft.
Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz, erklärte die ausgesprochene Sperre: "Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz Epo, ergeben haben", wird der Jurist in der DFB-Mitteilung zitiert: "Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte 'nicht-spezifische Substanz', womit ein strafbarer Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften des DFB vorliegt."
Vuskovic-Urteil: HSV will Berufung einlegen
Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts könne innerhalb einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden – auch von der NADA oder der WADA. Der Hamburger SV kündigte bereits an, dies auch tun zu wollen.
Der Rechtsstreit um den Zweitliga-Spieler hatte eine Grundsatzdebatte über den Nachweis bei Blutdoping entfacht - und diese ist wohl noch lange nicht zu Ende. Vuskovic hatte unter dem Verdacht des Dopings mit körperfremden Erythropoetin (Epo) gestanden. Seit November 2022 ist er suspendiert - trainieren mit seiner Mannschaft durfte er auch nicht.
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