30. Juni 2017 / 18:21 Uhr

NOFV-Oberliga: Kein Schlupfloch mehr für Tabellenschlusslichter

NOFV-Oberliga: Kein Schlupfloch mehr für Tabellenschlusslichter

Lennart Wunderlich
Märkische Allgemeine Zeitung
... und nun kommen jene Spieler, die die Top-Elf nur knapp verpasst haben. 
Symbolbild. © Imago Szyza (Symbolbild)
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NOFV-Oberliga: In der kommenden Spielzeit wird es mindestens drei Oberliga-Absteiger geben.

Wie am Freitagvormittag durch den NOFV bekannt wurde, ändert sich die Abstiegsregelung der beiden Oberliga-Staffeln in der kommenden Spielzeit. Für die Saison 2017/18 wurde beschlossen, dass aus beiden Staffeln mindestens der Tabellenletzte und der Tabellenvorletzte aus der Nord-Staffel absteigen. Diese Regelung gelte auch dann, wenn ein Verein, der sportlich die Klasse gehalten hätte, freiwillig oder gezwungenermaßen absteigt. Auch wenn die Gesamt-Stärke von 32 Mannschaften nicht erreicht werden würde, behält die Abstiegsregelung ihre Gültigkeit. Lediglich die Anzahl der zusätzlichen Absteiger könnte sich reduzieren. Somit wäre ein Ligaverbleib, wie der des 1. FC Frankfurt 2016/17 im kommenden Jahr nicht mehr möglich. Dieser stand zwar als sportlicher Absteiger der NOFV-Oberliga Nord fest, konnte durch einen Antrag beim NOFV in letzter Sekunde jedoch die Klasse halten.

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Folgende Möglichkeiten für die Anzahl der Absteiger gibt es:

  • Bei einem Aufsteiger in die 3. Liga:​

  • Bei keinem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga: Platz 15 und 16 beider Oberligen, Platz 17 der Oberliga Nord sowie der Unterlegene der Relegation der Oberliga-Vierzehnten steigen ab.

  • Bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga: Platz 14, 15 und 16 beider Oberligen sowie Platz 17 der Oberliga Nord steigen ab.

  • Bei zwei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga: Platz 14, 15 und 16 beider Oberligen, Platz 17 der Oberliga Nord sowie der Unterlegene der Relegation der Oberliga-Dreizehnten steigen ab.

  • Bei drei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga: Platz 13, 14, 15 und 16 beider Oberligen sowie Platz 17 der Oberliga Nord steigen ab.

  • Bei keinem Aufsteiger in die 3. Liga:

  • Bei keinem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga: Platz 14, 15 und 16 beider Oberligen sowie Platz 17 der Oberliga Nord steigen ab.

  • Bei einem NOFV-Absteiger aus der 3. Liga: Platz 14, 15 und 16 beider Oberligen, Platz 17 der Oberliga Nord sowie der Unterlegene der Relegation der Oberliga-Dreizehnten steigen ab.

  • Bei zwei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga: Platz 13, 14, 15 und 16 beider Oberligen sowie Platz 17 der Oberliga Nord steigen ab.

  • Bei drei NOFV-Absteigern aus der 3. Liga: Platz 13, 14, 15, 16 beider Oberligen, Platz 17 der Oberliga Nord sowie der Unterlegene der Relegation der Oberliga-Zwölften steigen ab.

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