Der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) war in der Causa SV Babelsberg 03 in den vergangenen Wochen schwer in Bedrängnis geraten. Am Donnerstag nahmen Präsident Rainer Milkoreit, Geschäftsführer Holger Fuchs, der Sportgerichts-Vorsitzende Stephan Oberholz und Jürgen Lischewski vom Verbandsgericht im Seehotel Rangsdorf Stellung zu verschiedenen Streitpunkten.
Urteilstext: Im Urteil gegen den SV Babelsberg 03 ist unter anderem vermerkt, dass aus dem Babelsberger Fanblock „Nazischweine raus“ gerufen wurde. Der Eindruck entstand, dass Babelsberg auch deshalb verurteilt wurde. Die Passage sei im EDV-System des NOFV reinkopiert worden, Sportrichter Oberholz machte „gewisse Editierungsunzulänglichkeiten“ aus und schätzt es als „stilistischen Fehler“ ein, stellt aber klar: „Der SV Babelsberg ist nicht dafür bestraft worden, dass er sich gegen Nazis wehrt.“ Der Satz stehe nicht in der Urteilsbegründung, sondern nur in der Darstellung des Sachverhalts.
Bilder vom Regionalliga-Derby mit Spielunterbrechung:
Sonderberichte: Nach dem Spiel gegen Energie hatten sowohl der Schiedsrichter als auch der Spielbeobachter des NOFV einen Sonderbericht angefertigt. Im Bericht des letzteren, der auch im Babelsberger Block stand, ist der „Nazischweine raus“-Ruf vermerkt, nicht aber die antisemitischen Parolen und die Hitlergrüße im Cottbuser Block. „Er hat mir bestätigt, dass er nichts mitbekommen hat“, sagt Oberholz. „Natürlich arbeiten wir das intern auf. Als erste Konsequenz haben wir die Installierung eines Antirassismus-Beauftragten ins Leben gerufen, der sich um Fehlverhalten der Fans kümmert.“ Dieser wurde zum 1. Januar 2018 bereits benannt – es ist der Spielbeobachter aus dem SVB-Spiel.
Stellungnahmen: Der SVB hatte in seiner ersten Stellungnahme geschrieben: „Die unermesslich hohe Anzahl von verfassungsfeindlichen und volksverhetzenden Entgleisungen im Gästeblock stellt das eingangs beschriebene Kernproblem noch einmal deutlich dar.“ Für Oberholz war dieser Satz zu unkonkret, um Ermittlungen gegen Cottbus einzuleiten. Solche „pauschalen Anschuldigungen“ seien ihm in seiner Tätigkeit als Sportrichter schon häufiger als Schutzbehauptung untergekommen. „Wenn mir der Verein nicht konkret anzeigt, und zwar so konkret, dass ich ermitteln kann, habe ich keine Chance“, sagt Oberholz. Erst durch den offenen Brief des SVB an DFB-Präsident Reinhard Grindel seien diese konkreten Vorwürfe geliefert worden.




Cottbus: Die Cottbuser waren nach dem offenen Brief und weiteren Ermittlungen wegen der rassistischen Verfehlungen zu einer Strafe von 5000 Euro verurteilt worden. Energie legte allerdings Revision ein, der stattgegeben wurde. Verbandsrichter Jürgen Lischewski betonte: „Es ist nicht so, dass Cottbus hier davongekommen ist. Sie sind erheblich bestraft worden.“ Wie hoch die Strafe ist, dürfe er nicht sagen, dies müsse Cottbus öffentlich machen.
Revision: Die Babelsberger hatten gegen das erstinstanzliche Urteil Einspruch eingelegt. Weil aber die namentliche Unterschrift fehlte, wurde dieser abgelehnt. Deshalb habe das Verbandsgericht auch keine inhaltliche Prüfung des erstinstanzlichen Urteils des Sportgerichts vornehmen dürfen, sagte Verbandsrichter Lischewski.
Zukunft: „Wir sind in der Endphase einer Gesprächsterminvereinbarung. Wir wollen wirksam dazu beitragen, deeskalierend zu wirken“, sagte Geschäftsführer Fuchs, der am Vormittag noch mit SVB-Präsident Archibald Horlitz. Horlitz sagt: „Ich begrüße jedes Gespräch, das ohne Vorbedingungen stattfindet. und würde mich freuen, wenn es dazu kommt.“ Ob das Gespräch noch vor dem 14. Februar – bis dahin muss der SVB Stellung zur möglichen Spielsperre beziehen – stattfindet, ist nicht klar. Fuchs knöpfe „keine konkreten Vorbedingungen“, wie beispielsweise das Bezahlen der Strafe an das Gespräch. Er stellt aber auch fest: „Es ist ein rechtskräftiges Urteil, das wir aus meiner Sicht nicht aufheben können.“
Beide Vereine wegen Pyrovergehen verurteilt
In Bildern: Babelsberg 03 siegt deutlich gegen Chemie Leipzig
Beim Regionalliga-Spiel am 28. April 2017 beschossen sich Fangruppen des SV Babelsberg 03 und des FC Energie Cottbus mit Pyrotechnik. Beide Vereine wurden zu hohen Geldstrafen verurteilt, das Cottbuser Urteil wurde nach einem Einspruch abgemildert, das Babelsberger blieb wegen eines Formfehlers beim Einspruch bestehen. Der SVB weigert sich, die Geldstrafe (7000 Euro) zu bezahlen, weil auch der Satz „Nazischweine raus“ im Urteil stand und der Eindruck entstand, dass Nulldrei auch dafür bestraft wurde. Rassistische und antisemitische Äußerungen von Cottbus fehlten dagegen im Bericht, Energie wurde erst in einem zweiten Verfahren verurteilt. Wegen der Nichtzahlung leitete der NOFV am 6. Februar gegen den SVB ein Verfahren zur Spielsperre ein.
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