Leipzig. Der Sächsische Fußballverband hat auf beleidigende Fan-Gesänge und Rufe im Rahmen der Sachsenpokalpartie zwischen dem FSV Oderwitz und Roter Stern Leipzig am 5. September reagiert und beide Vereine zu Geldstrafen verurteilt.
Die Verantwortlichen von Roter Stern haben gegen die Entscheidung nun Berufung beim Verbandsgericht eingelegt. Nach Angaben des Vereins habe die mitgereiste Fangemeinde mit ihren „Nazischwein“-Rufen auf die diskriminierenden Fangesänge der „bereitwillig ins Stadion eingelassenen Faschisten“ reagiert. Nach Ansicht des Vereins haben Polizei, Heimverein und die Schiedsrichter nicht optimal gehandelt und die angeblichen Nazis erst ins Stadion und dann gewähren lassen.



Roter Stern erklärte in einer Pressemitteilung: „Auch zukünftig wird der Verein auf faschistische und diskriminierende Vorfälle und Personen aufmerksam machen.“ Das Urteil des Nordostdeutschen Fußballverbands zum Spiel zwischen Babelsberg und Cottbus habe gezeigt, dass „es auch auf dem Fußballplatz möglich ist, Nazis als solche zu bezeichnen.“ Diese Ansicht werde durch das Urteil des SFV zwar bestätigt, ordnete die Formulierung „Nazischweine“ jedoch als Beleidigung ein. „Das werden wir nicht akzeptieren“, erklärt Conrad Lippert, Pressesprecher von Roter Stern Leipzig.
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