Nun herrscht endlich Klarheit: Ein Schiedsgericht im Auftrag des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat nach wochenlangem juristischem Gerangel entschieden, dass der 1. FC Schweinfurt als bayerischer Teilnehmer in die erste Runde des DFB-Pokals einzieht. Die Schweinfurter treffen damit am Dienstag den 3. November (16.30 Uhr/Sky) im Nachholspiel der ersten Runde auf den FC Schalke 04. Der BFV verkündete das Urteil am Dienstagabend. Vorausgegangen war eine mündliche Verhandlung in Nürnberg am Montag.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts wurde nötig, weil Drittliga-Aufsteiger Türkgücü München gegen die Entscheidung des BFV geklagt hatte, Schweinfurt für die erste Pokal-Runde zu melden. Der Verband hatte Türkgücü während der Corona-Zwangspause als Tabellenführer der Regionalliga Bayern zum Aufsteiger in die 3. Liga erklärt. Für den Rest der Saison wurden die Münchener allerdings aus der Wertung genommen, sodass Schweinfurt als neuer Tabellenführer da stand. Der Verband meldete die Schweinfurter deshalb als zweiten bayerischen Pokal-Vertreter neben dem Landespokalsieger.



Türkgücü zeigte sich mit der Entscheidung jedoch nicht einverstanden und erwirkte eine einstweilige Verfügung dagegen, dass die Partie zwischen Schweinfurt und Schalke ausgetragen werden konnte. Das Spiel musste verschoben werden. Der BFV legte Einspruch gegen die einstweilige Verfügung ein und berief das Schiedsgericht, dass Schweinfurt nun zum rechtmäßigen Pokal-Teilnehmer erklärte.
"Wir haben uns von Beginn an nach Kräften bemüht, in dieser schwierigen Phase eine gerechte Lösung zu finden. Diese schon im Frühjahr geschaffene Lösung wurde jetzt auch so vom unabhängigen Schiedsgericht bestätigt", sagt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier: "Wir hätten uns diese gerichtliche Auseinandersetzung sehr gerne erspart. Denn am Ende gibt es hier keine Gewinner, Verlierer war der Fußball."
Pokal-Causa beschäftigt auch Zivilgerichtsbarkeit
Die Entscheidung der höchsten Sportgerichtsbarkeit im Freistaat ist letztinstanzlich. Allerdings beschäftigte die Causa auch die Zivilgerichtsbarkeit, wo nach einem Urteil des Landgerichts München eine Revision vor dem Oberlandesgericht angestrebt wurde. Zunächst war unklar, ob dieses Verfahren die Pokal-Ansetzung noch beeinflussen kann oder ob es nur noch um mögliche Schadenersatzansprüche geht.