03. März 2020 / 09:03 Uhr

Wertung bei Spielabbruch: Oberster DFB-Richter Hans E. Lorenz erklärt das Prozedere

Wertung bei Spielabbruch: Oberster DFB-Richter Hans E. Lorenz erklärt das Prozedere

Redaktion Sportbuzzer
RedaktionsNetzwerk Deutschland
Hans E. Lorenz ist seit 2007 als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts im Amt.
Hans E. Lorenz ist seit 2007 als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts im Amt. © Getty Images
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Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erläutert die Konsequenzen eines Spielabbruchs. So könnten in einem derartigen Fall auch beide Mannschaften zu Verlierern erklärt werden. Eine komplizierte Lage mit Blick auf das Viertelfinale des DFB-Pokals.

Mit Blick auf die jüngsten Turbulenzen um Schmähplakate gegen Dietmar Hopp sowie der zunehmend angespannten Lage zwischen Ultra-Gruppierungen und dem DFB hat der Verband einen Einblick in das Prozedere bei einem Spielabbruch gegeben. Im Mittelpunkt der Fragestellung: Wie wird eine Partie bei einem derartigen Fall gewertet? "Hat eine Mannschaft den Spielabbruch verursacht, wird das Spiel für den Gegner gewertet", sagte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, dem Express. Der zu diesem Zeitpunkt aktuelle Spielstand ist dann unerheblich.

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Wäre zum Beispiel die Bundesliga-Partie des FC Bayern am vergangenen Samstag bei der TSG Hoffenheim aufgrund der beleidigenden Banner im Block der Münchner abgebrochen worden, hätte der deutsche Rekordmeister die Begegnung auf dem Wertungsbogen 0:3 verloren - trotz einer 6:0-Führung. "Von daher war es natürlich auch im Interesse der Bayern, dieses Spiel wie auch immer zu Ende zu führen", meinte Lorenz bei Sport1.

Spielabbruch obliegt einzig dem Schiedsrichter

Der Jurist betonte zudem, dass die Entscheidung über einen Spielabbruch allein dem Schiedsrichter obliege. "Sonst würde jeder, der in der 90. Minute 0:3 zurückliegt, einen Spielabbruch provozieren", sagte Lorenz. Derzeit arbeitet der Verband mit einem Drei-Stufen-Plan. Heißt: Hat sich die Situation auch nach einer zweimaligen Unterbrechung nicht beruhigt, wird die Partie vorzeitig beendet.

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Nachdem Hopp am vergangenen Wochenende von den Bayern-Fans, in anderen Stadien sowie auch im Montagsspiel der 2. Liga zwischen Hannover 96 und Holstein Kiel (3:1) von den Tribünen angegangen worden war, stehen nun die Viertelfinale-Spiele des DFB-Pokals im Fokus. Die Münchner treten am Dienstag bei Schalke 04 an. Die Gelsenkirchener hatten angekündigt, das Feld bei der ersten Hopp-Schmähung zu verlassen und damit auch eine Niederlage in Kauf zu nehmen. Bayern-Boss Karl-Heinz Rummenigge kündigte daraufhin an, im Vorfeld der Begegnung das Gespräch mit den Gelsenkirchenern zu suchen und für den Fall der Fälle ein gemeinsames Vorgehen feszulegen.

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Doch welche Folgen hätte es, wenn beide Teams zeitgleich den Rasen verlassen und die Partie dann abgebrochen werden würde? Lorenz bei Sport1: "Da kann man entscheiden, ob man das Spiel neu ansetzt. Denn da verteilt sich die Schuld auf beide Seiten." Es könnte aber auch eine andere Entscheidung geben: "Man könnte das Spiel auch für beide Mannschaften als verloren werten." Was im Ligebetrieb denkbar, wäre im einem K.o.-Wettbewerb wohl nur schwierig umsetzbar. Der DFB-Richter wollte daher kein grundsätzliche Vorgabe machen: "Es kommt stets auf den Einzelfall an."