Profis dürfen Profifußball – soweit die Ausnahme, unter der Beachtung der Hygienevorschriften. Der vorgeschriebene Abstand innerhalb der Mannschaft muss 1,5 Meter betragen. Bei der anonymen Anzeige bezieht sich das Argument auf die Frage, „ob es sich hier überhaupt um eine Ausübung einer beruflichen Tätigkeit handelt“, zumal die DFL den Ligabetrieb bis zum 30. April ausgesetzt hatte.
96 dürfte keine Probleme bei der Argumentation bekommen, weil das Training zur Ausübung des Berufs dazu gehört. Außerdem wird bezweifelt, ob der vorgeschriebene Abstand überhaupt eingehalten werden kann.



Gefährdet 96 "besonders schutzbedürftige" Altersgruppen?
Allerdings spiegelt die Begründung eine Debatte wider, die auch in der Gesellschaft geführt wird. Der „Anzeigenerstatter“ bezeichnet sich als Teil der Altersgruppe, die „als besonders schutzbedürftig eingestuft wird“. Er sieht sein Schutzbedürfnis eingeschränkt und „eminent gefährdet“ von einer „profitorientierten Interessensgruppe“. Die Öffnung einzelner Bereiche führe dazu, dass Schutzbedürftige länger unter Einschränkungen leiden müssten.
96 gab bislang keine Stellungnahme zu der Strafanzeige ab, die fast im identischen Wortlaut auch an den VfL Wolfsburg adressiert war.