Wie von Archibald Horlitz, Vorstandsvorsitzender des SV Babelsberg 03 angekündigt, hat der Fußball-Regionalligist weiterhin nicht auf die Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro für Vergehen seiner Fans im Spiel gegen Energie Cottbus reagiert. Der Nordostdeutsche Fußball-Verband (NOFV) will daher am Dienstag entscheiden, ob beim Verbandsgericht ein Antrag auf ein Verfahren gegen den SVB gestellt wird. „Wir sind gut beraten, dazu vorbereitende Maßnahmen zu treffen“, sagte Verbands-Geschäftsführer Holger Fuchs gestern.
Zugleich betonte er mit Verweis auf Paragraf 28 der NOFV-Satzung, dass ein Zwangsabstieg für den Kiezverein als Bestrafung für das Nichtzahlen der verhängten Strafe keine Option sei. Vielmehr sei eine Spielsperre eine von mehreren Möglichkeiten der Sanktionierung. Wann und ob diese verhängt wird, sei aber noch völlig offen. „Zunächst einmal müsste das Verbandsgericht ein Verfahren eröffnen, dann würde der SV Babelsberg 03 zu einer Stellungnahme aufgefordert werden“, erläuterte Fuchs.
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Nachdem der SVB in den vergangenen Tagen Zuspruch von vielen anderen Vereinen aus Deutschland und Europa erhielt, hat sich der NOFV zudem in einer Pressemitteilung gegen eine aus seiner Sicht falsche Wahrnehmung gewehrt. „Es konnte der Eindruck entstehen, der Verein sei wegen des Rufes ,Nazi-Schweine raus!’ aus dem Babelsberger Fanblock zu einer Geldstrafe verurteilt worden, deren Zahlung er verweigere. Dem ist mitnichten so“, heißt es von Verbandsseite. „Bis zur Urteilsfindung wurde das Sportgericht von keiner Seite – auch nicht in den Stellungnahmen des SV Babelsberg 03 – auf rechte Parolen, Hitlergrüße etc. hingewiesen, somit waren ihm diese nicht bekannt und kein Bestandteil der erstinstanzlichen Urteile.“



Dem widersprach Horlitz am Montag auf Nachfrage vehement. „Das ist eine Lüge“, sagte der 58-Jährige. „Das ist alles eins zu eins schriftlich nachzuvollziehen – unglaublich.“ Dass bei einem möglichen Verfahren vor dem Verbandsgericht pro Nulldrei entschieden wird, kann er sich kaum vorstellen. „Das Verbandsgericht ist die gleiche Institution, das die Revision gegen das Skandalurteil gegen den SV Babelsberg 03 ablehnte. Damit ist aus Sicht des NOFV schon mal sichergestellt, dass hier diejenigen, quasi über sich selbst, zu Gericht sitzen werden, die sich schon bisher durch ihr Urteilsvermögen ausgezeichnet haben.“
Dann erklärt Horlitz, warum die Angelegenheit vor dem unabhängigen Schiedsgericht für die Regionalliga, welches vom Verein angerufen wurde und kein Rechtsorgan des NOFV ist, nicht weiter betrieben wurde und das Schiedsgerichtsverfahren zum 31. Januar eingestellt wurde. „Da sich der DFB zu diesem Zeitpunkt eingeschaltet hatte, wollten wir den Weg vor ein öffentliches Gericht nicht weiter gehen.“
Die Hoffnung auf eine Änderung des Urteils gegen den Kiezverein ist derweil sehr gering. „Der Verein ist mehrfach erinnert, angemahnt und auf die möglichen Folgen bei einer Nichtzahlung hingewiesen worden. Ein Erlass oder teilweiser Verzicht auf diese Forderungen ist dem NOFV rechtlich nicht möglich“, heißt es von Verbandsseite. Holger Fuchs habe trotzdem noch die Hoffnung, dass Verband und Verein demnächst ein (erstes) persönliches Gespräch führen werden.
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