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Der Fußball-Siebtligist SV Wilhelmshaven darf nach seinem ungerechtfertigten Zwangsabstieg nicht in die Regionalliga Nord zurückkehren. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) wiesen die Revision des Vereins gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Bremen zurück. Die Wilhelmshavener hätten nicht nachgewiesen, dass sie ohne den Abstieg heute noch in der Regionalliga spielen würden, teilte das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Eine Zulassung zum Spielbetrieb in der nächsten Saison könne deshalb nicht verlangt werden. (Az. II ZR 417/18)


Der frühere Drittligist SV Wilhelmshaven hatte auf Anweisung des Weltverbandes FIFA nach der Saison 2013/14 aus der viertklassigen Regionalliga absteigen müssen, weil er in den Jahren zuvor eine Ausbildungsentschädigung für den 2007 verpflichteten argentinischen Spieler Sergio Sagarzazu nicht gezahlt hatte. 2016 entschied der Bundesgerichtshof, dass dieser Zwangsabstieg nicht gerechtfertigt war. Seither hatte der Verein versucht, seine Wiedereingliederung durchzusetzen.
Das Amateurfußball-Bündnis #GABFAF wurde am 15. März 2019 ins Leben gerufen. Hier zehn besondere Momente aus dem ersten Jahr:
Nach der neuen Entscheidung des BGH kann der Club zwar als Schadenersatz die Herstellung des Zustands verlangen, der bestünde, wenn er nicht abgestiegen wäre. Laut Statut und Spielordnung des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV) beziehe sich ein solcher Anspruch aber nur auf die jeweils nächste Spielzeit. Der Verein könne also nur dann wiederaufsteigen, „wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden könnte, dass er bei einer Teilnahme in der Spielzeit 2014/2015 auch heute noch in der Regionalliga Nord spielen würde“. Dafür fehle der Nachweis.