05. Oktober 2017 / 18:25 Uhr

Urteil zur Großkreutz-Prügelei: Schläger müssen ins Gefängnis!

Urteil zur Großkreutz-Prügelei: Schläger müssen ins Gefängnis!

Redaktion Sportbuzzer
RedaktionsNetzwerk Deutschland
Bei einer Schlägerei wurde Weltmeister Kevin Großkreutz übel verletzt.
Bei einer Schlägerei wurde Weltmeister Kevin Großkreutz übel verletzt. © imago/Privat
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Diese Attacke kostete Fußballer Kevin Großkreutz den Job beim VfB Stuttgart. Die zwei Täter, die Großkreutz im Februar zusammengeschlagen haben, wurden zu einer Haftstrafe verurteilt. Großkreutz selbst kommt um eine kuriose Strafe herum.

Nach einer nächtlichen Prügelattacke auf Fußballprofi Kevin Großkreutz sind zwei junge Männer am Donnerstag zu Haftstrafen verurteilt worden. Die 17 und 18 Jahre alten Angeklagten hatten vor dem Amtsgericht Stuttgart eingeräumt, den Weltmeister in der Nacht zum 28. Februar am Stuttgarter Rotlichtviertel krankenhausreif geprügelt zu haben.

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Das Amtsgericht verurteilte den 17-Jährigen, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft. Gegen den 18-Jährigen wurde, unter Einbeziehung eines anderen Urteils aus diesem Jahr, wegen Körperverletzung eine Jugendstrafe von einem Jahr und sieben Monaten Haft verhängt.

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Großkreutz kommt um Strafe herum

Beide Angeklagten sind einschlägig vorbestraft. Der 18-Jährige hat den ehemaligen Nationalspieler mit einem Faustschlag niedergestreckt, der heute 17-Jährige, der zur Tatzeit unter Bewährung stand, trat dem am Boden liegenden Fußballer gegen den Kopf. Die Schlägerei veranlasste den VfB Stuttgart, sich von Großkreutz zu trennen. Der 29-Jährige spielt heute für Darmstadt 98 in der Zweiten Liga. Er sollte am Donnerstag als Zeuge aussagen, kam aber nicht.

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Fast hätte er deswegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro bezahlen müssen. Richterin Muriel Leonhard schimpfte während des Prozesses laut Bild-Zeitung: "Die Ladung ist rausgegangen. Das habe ich überprüft." Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb das Ordnungsgeld - doch die Richterin sah von der Bestrafung ab, weil sie nicht belegen konnte, dass die Ladung Großkreutz wirklich erreicht hatte.

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