Man darf mit einer Vereins-Gruppe auf dem Sportplatz laufen, sofern man den Sicherheitsabstand von zwei Metern einhält. Läuft dieselbe Gruppe im Wald, ist es nicht erlaubt. Man darf mit der Gymnastik-Gruppe auf dem Rasen neben der Sporthalle üben, aber nicht auf dem Rasen des privaten Grundstücks.
Der Wiederbeginn des Sportbetriebs stellt die Vereine vor einige Herausforderungen. Bewegen, ohne sich zu nahe zu kommen, gewohnte Abläufe ändern, Hände und Sportmaterial desinfizieren, und das alles den Coronaschutz-Regeln entsprechend – das birgt in der Praxis Probleme.
Der VfB Peine stellte zum Beispiel fest, dass das Desinfektionsmittel die Beschichtung der Bälle angreift. Arminia Vöhrum muss organisieren, dass zu jeder Übungseinheit in der Halle der Grundschule das Desinfektionsmittel mitgebracht wird. „Es darf dort nicht offen stehen und müsste verschlossen aufbewahrt werden“, sagt Pressewart Eckhard Bruns. „Kinderturnen nach Abstandsregeln – das geht gar nicht“, stellt Heidrun Cario fest. Die Turn-Abteilungsleiterin des VfL Woltorf flachst: „Ich müsste alle in Einzelkäfige sperren.“
Beim Just for fun Team Oedesse ist geplant, Kindergruppen notfalls in A und B aufzuteilen und wöchentlich zu wechseln. „Bei den Kleinsten sollten die Eltern dabei sein. Aber es darf jetzt nur eine bestimmte Anzahl an Personen in die Halle, und die würde ohne Aufteilung sonst überschritten werden“, sagt Vereins-Vorstandsmitglied Melanie Roller.



„Bei uns läuft der Reha-Sport seit vergangener Woche wieder, und alle haben sich an die Vorgaben gehalten“, stellt Michael Rekel fest. „Es gab keinen Stress, großer Respekt für alle!“, lobt der Sportreferent der VT Union Groß Ilsede.
Sport ist auch Begegnung, aber die Begegnung von verschiedenen Gruppen soll aus Schutzgründen möglichst vermieden werden. Arminia Vöhrum plant deshalb einen Zehn-Minuten-Puffer zwischen dem Ende einer Übungsstunde und dem Beginn der nächsten ein. Beim VfL Woltorf sind es 15 Minuten, aber der einst straffe Zeitplan bei der Hallenzeit-Vergabe entspannt sich zum Teil. Denn einige Übungsleiter bevorzugen das Training draußen, andere mögen sich nicht die Verantwortung aufbürden, das Einhalten der Schutzbestimmungen zu überwachen und bei Verstößen gegebenenfalls Bußgeld zahlen zu müssen. Oder das Einhalten der Vorschriften ist aus praktischen Gründen nicht möglich. Auch fallen Übungsstunden aus, weil die Teilnehmer altersbedingt zur Risikogruppe gehören.
Die möglichen Bußgelder bei Verstößen gehen von 50 Euro an aufwärts und liegen bei den meisten Vergehen beim Vereinssport im dreistelligen Bereich. „Wir als Landkreis haben bislang aber keine Verstöße festgestellt“, sagt Landkreis-Sprecher Fabian Laaß über die Sportvereine. Dass das Laufen auf dem Sportplatz anders bewertet wird als das Laufen im Wald, sei eine sonderbare Situation. Sie sei darin begründet, dass sich der Breitensport nach § 1 Abs. 8 der niedersächsischen Coronaschutz-Verordnung richtet. „Dieser regelt aber ausschließlich Sport auf Sportanlagen. In der freien Natur gelten hingegen die Verhaltensregeln nach Paragraf 2.“
Von Matthias Press
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