Offiziell: UEFA erklärt Bewerbung für unzulässig – Russland bei EM-Vergabe außen vor
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Die EM-Bewerbung von Russland wurde von der UEFA für unzulässig erklärt.
© Quelle: IMAGO/Sven Simon/Guengoer/GES/Pool (Montage)
Die Bewerbung des russischen Fußballverbands für die Ausrichtung der Europameisterschaft 2028 oder 2032 wurde für unzulässig erklärt. Das bestätigte die UEFA am Montag, ohne konkret auf den laufenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu verweisen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Bewerber unter anderem sicherstellen müssten, die UEFA, andere Bewerber, das Bewerbungsverfahren oder den europäischen Fußball durch ihr Verhalten nicht in Verruf zu bringen.
Außerdem stehe eine Bewerbung dem Ausschluss russischer Teams von allen Wettbewerben entgegen, weil dem Gastgeber einer Endrunde automatisch ein Startplatz zustehe. Die UEFA und der Weltverband FIFA hatten National- und Klub-Mannschaften aus Russland wegen des Angriffskrieges in der Ukraine von allen Wettbewerben ausgeschlossen.
Ungeachtet der Isolation wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte Russland sich um die Europameisterschaft 2028 oder 2032 bemüht. Russland habe Erfahrung damit, große Turniere auszurichten, hatte Verbandschef Alexander Djukow die Bewerbung begründet. Das Land war Gastgeber der Weltmeisterschaft 2018, 2021 fanden mehrere Spiele der Europameisterschaft in St. Petersburg statt.
Die UEFA will die Endrunden für die Europameisterschaften 2028 und 2032 gemeinsam vergeben. Favoriten auf die Ausrichtung des Turniers in sechs Jahren sind Großbritannien und Irland. Für 2032 geht Italien als aussichtsreichster Kandidat ins Rennen. Die Türkei will das Großereignis entweder 2028 oder 2032 ausrichten. Die endgültige Entscheidung soll im September 2023 fallen.
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